Was habe ich falsch gemacht?

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StefanLawl
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Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von StefanLawl »

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StefanLawl
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von StefanLawl »

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Asire
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von Asire »

Stefan du hast wirklich alles komplett richtig gemacht ;)
du kannst einen trade immer abbrechen solange noch keiner was verschickt hat und das ohne jede konsequenz wie BL oder ähnliches...
und 10 € für nen metall comSsa ist echt abzocke vorallem wenn man sich den gripcut anschaut
http://img218.imageshack.us/i/comssastuff.jpg/

ich weiß echt nicht wie * aka * sowas machen kann...genau wegen sowas entsteht angst vorm traden bei neulingen
Zuletzt geändert von Kevn am 05.03.11 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Benutzernamen mit * zensiert
[23:30:34] iMUH: meiner is nur 21 .__.
[23:30:44] Ellio: kauf dir neue supertips :P
[23:30:56] iMUH: reden wir nich grad von schwänzen ?!

Mega Penausverkauf - alles soll raus - viele Mods, Parts usw...

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StefanLawl
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von StefanLawl »

Danke :D Dir zum Beispiel vertraue ich beim Trade, weil du nett und sympathisch bist :)
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XxAndyxX
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von XxAndyxX »

Am besten die suchst dir jemand der schon lange hier ist und vorallem ein entsprechendes alter hat. Ich habe nur mit reiferen Mitgliedern getradet weil ich mir da vorm Betrug ziemlich sicher sein konnte (Danke nochmal an Dexter :)) . Wenn du Angst vorm Traden hast bleibt dir also nur zu empfehlen bekannte Mitglieder aufzusuchen. Du kannst sie auch einfach mal anschreiben und fragen ob sie was da haben, Lakefielda z.B hat grade ziemlich viel verkauft, allerdings weiß ich nicht ob er noch hier aktiv ist und noch was auf Lager hat.
Oder Samuirai und die anderen reiferen und netten User. Ich denke die beißen nicht wenn man sie fragt.
Bonkura und Le0n Fan

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president
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von president »

Find das Verhalten vom ihm auch ziemlich übertrieben.
Einen Comssa Metallic mit solchen Gripcuts für 10€ verkaufen zu wollen, ist schon echt übertrieben. Und dann noch Stress zu machen, wenn der andere zögert...

Wenn du willst mach ich dir n Comssa Metallic für 5€ + Versand (sollte 1,45€ sein).
Über die Gripfarben usw. können wir noch reden, hab fast alles da an Anyballs, richte mich da nach deinen Wünschen. Die sind dann auch sauberer gecuttet.
Achja, gelbe Comssa Caps sind kein bisschen mehr wert als weiße.
Zuletzt geändert von president am 05.03.11 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
...

Kevn
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von Kevn »

Habe mal den Namen zensiert. Zwar finde ich so eine Aktion auch ziemlich krass, aber nichtsdestotrotz sollen diese User auch nicht ausgegrenzt und bloßgestellt werden. Daher auch die Zensur des Namens.

XxAndyxX: Habe Deinen letzten Satz entfernt, da Du ja den Post mit rassistischen Inhalt praktisch in einer Frage nochmal aufgreifst. Unnötig. ^_^

StefanLawl: Gut, dass Du nicht zugestimmt hast. Du hast in keinem Satz dem Trade ausdrücklich zugestimmt, es ist also kein Kaufvertrag zustande gekommen und somit hat eine gewisse Person auch keinen Anspruch darauf, Dir einen Blacklist-Eintrag hinzuzufügen.
Manche User würden möglicherweise unter diesem Druck dem Trade zustimmen, um keinen Blacklist-Eintrag zu kassieren, was natürlich in eine vollkommen verkehrte Richtung laufen würde. Sollte Dir jemals ungerechtfertigter Weise ein Blacklist-Punkt zukommen, meldest Du Dich bei uns.

Übrigens habe ich diesen Thread bewusst nicht gelöscht und mir die Mühe gemacht, den Benutzernamen zu zensieren, da ich finde, dass sowas teils sehr hilfreich sein kann, falls ein Neuling in die gleiche bzw. eine ähnliche Situation geraten sollte.

Als Tipp für die Zukunft noch: Falls Du Dir unsicher bist, ob ein Pen wirklich so viel wert ist, wie Du dafür hinblättern sollst oder ob ein Trade wirklich fair sein sollte, dann kannst Du immer in diesem Thread nachfragen bzw. nachlesen.


Ansonsten stimme ich mit meinen Vorpostern überein. =]


/Edit: president: Das kannst Du ja dann per private Nachricht mit ihm ausmachen. =] Hier geht es ja nicht primär um einen ComSsa, sondern um einen Trade und das Verhalten zweier Personen.
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StefanLawl
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von StefanLawl »

Vielen Dank an alle, tolle Community :D
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Henne
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von Henne »

Kleine Frage am Rande
Kevn hat geschrieben: StefanLawl: Gut, dass Du nicht zugestimmt hast. Du hast in keinem Satz dem Trade ausdrücklich zugestimmt, es ist also kein Kaufvertrag zustande gekommen und somit hat eine gewisse Person auch keinen Anspruch darauf, Dir einen Blacklist-Eintrag hinzuzufügen.
Ich hab zwar kein Jura studiert aber reicht eine zustimmung im Chatgespräch für einen Kaufvertrag aus ? o_O
Wäre mir neu!

Zum Thema: Wenn jemand versuchen würde mich so zum Trade zu drängen, würde ich schon aus Prinzip abbrechen!
"Muss das Leben schön sein, wenn man erstmal die Fesseln des Verstandes abgeworfen hat."
Volker Pispers

Kevn
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von Kevn »

Wenn das, was ich in der Schule gelernt habe, richtig ist, dann ja. =D
Ein Kaufvertrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schlüssig zustande kommen, da bei einem Kaufvertrag Vertragsfreiheit (Abschluss-, Inhalts- und Formfreiheit) herrscht *aus Arbeitsblättern zitier*.
Ich mein, der Unterschied, ob Du jetzt einen Trade mit jemandem per private Nachricht hier im Forum ausmachst oder per ICQ, ist imo nicht sehr groß.

Aber ich habe auch kein Jura studiert - und wenn ich falsch liegen sollte, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Dann müsste ich mich aber fragen, was ich in der Schule eigentlich lerne. =P
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McDudelsaeck
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von McDudelsaeck »

Keine Sorgen, Kevn. Liegst schon richtig. Grundsätzlich herrscht Formfreiheit. Ausnahmen, in denen ein Formzwang vorliegen sind folgende drei:

1. Schriftform (§ 126 BGB), dort ist eine eigenhändige Unterschrift notwendig, z. B. bei einer Kündigung oder einem Testament.

2. Notarielle Beglaubigung (§ 129 BGB), dort ist eine Bestätigung eines Notars, dass die Unterschrift echt ist notwendig. z. B. bei der elektronischen Anmeldung zum Handelsregister.

3. Notarielle Beurkundung (§ 128 BGB), dort ist eine Bestätigung des Inhalts und der Unterschrift von einem Notar nötig, z. B. bei Grundstückskaufverträgen.

Zur rechtlichen Lage hier:

1. Du, Stefan, bist mit Deinen 14 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig (§ 104 BGB), das heißt, dass Du grundsätzlich die Genehmigung Deinern Eltern (Deiner gesetzlichen Vertreter) brauchst, um einen wirksamen Vertrag abschließen zu können (§ 107 BGB). Ausnahmen sind Geschäfte, die Du mit „Mitteln bewirkt hast, die Dir zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung” von Deinen Eltern bekommen hast (Zitat angepasst) (§ 110 BGB). Ob Du das hier getan hast/hättest, weiß ich nicht. Wenn nicht, wäre ein möglicherweise abgeschlossener Vertrag so oder so unwirksam (ohne die Genehmigung der Eltern, die zwei Wochen nach Entstehung des Vertrages eingereicht werden müsste).
Müsste, weil nie ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ein Kaufvertrag besteht aus zwei Teilen.

1. Dem sogenannten Verpflichtungsgeschäft, bei dem man sich verpflichtet als Käufer die Ware zu bezahlen und abzunehmen (als Verkäufer die mangelfreie Ware herauszugeben und das Eigentum zu übertragen) (§§ 433 Abs. 1 BGB, 433 Abs. 2 BGB). Dieser Teil entsteht durch einen Antrag und der (sofortigen) Annahme (§§ 145, 146, 147 BGB) eben dieses Antrages. Für diesen Fall ist der Antrag das Angebot des Commsa, die Annahme blieb, so wie ich das gelesen habe, aus. Zu keinem Zeitpunkt waren sich beide Seiten einig.
Zweiter Teil wäre Erfüllung der Pflichten gewesen (Erfüllungsgeschäft) (nennt sich btw. zusammengefasst Abstraktionsprinzip).
Zur Erfüllung der Eigentumsübertragung:
§ 929 S. 1 BGB
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer (*) die Sache dem Erwerber (StefanLawl) übergibt und beide darüber einig sind (!), dass das Eigentum übergehen soll.
Rechtlich gesehen also für Dich (Stefan) alles kein Problem. Abgesehen davon gibt's noch den § 138 BGB
[...] (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit (!), des Mangels an Urteilsvermögen (!) oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einen Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen.
Nur, um das mal klar zu stellen. :)

Quelle: BGB, Ausbildung beim Amtsgericht Frankfurt am Main (sprich diverse Ausbilder/Juristen).

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Asire
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von Asire »

Also samuirai hat in seinem Traden anfänger guide geschrieben
Samuirai hat geschrieben: +auch wenn der Trade fast/fest steht. Traut euch NEIN zu sagen, falls ihr doch nicht wollt
und ich finde da hat er vollkommen recht.
solange noch kein Partner was losgeschickt hat sollte man auch absagen dürfen finde ich...
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von McDudelsaeck »

Tut man aber rechtlich gesehen nicht. Theoretisch könnte man in so einem Fall die Zahlung einklagen und in jedem Fall Recht bekommen (vorausgesetzt die Trader sind 18+ und die klagende Seite hat Lust auf den Stress, der mit einer Klage verbunden ist).
Man sollte deswegen evtl. den Guide mal abändern...

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StefanLawl
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von StefanLawl »

Ausnahmen sind Geschäfte, die Du mit „Mitteln bewirkt hast, die Dir zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung” von Deinen Eltern bekommen hast (Zitat angepasst) (§ 110 BGB).
Sprich, wenn ich das Geld von meinen Eltern bekommen hab (Taschengeld z.B.), kann ichs benutzen. (?) :) Danke für die ganzen Infos nebenbei :D
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McDudelsaeck
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Re: Was habe ich falsch gemacht?

Beitrag von McDudelsaeck »

Jo, § 110 BGB ist auch unter den Namen ”Taschengeldparagraph” bekannt. Wenn sie halt sagt: „Hey, hier 15 Euro Taschengeld, aber nicht für Stifte!”, naja... dann nicht, weil es dann weder zu „diesem Zweck” (Stifte) noch zur freien Verfügung steht. Sinn des Taschengeldes in meinen Augen ist aber genau diese freie Verfügung, um lernen zu können, mit Geld umzugehen.
Naja, das wird jetzt auch zu OT.

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