Rechtliche Information zu RSVPs ( Import )
Verfasst: 28.11.07 14:32
//Edit by Robert:
Wie ja viele von euch wissen kann man die RSVPs in Deutschland nicht kaufen.
Die offizielle Stellungnahme von Pentel Deutschland dazu lautet:
Wenn man die RSVPs also importiert handelt man illegal.
Der Zoll hat dazu ein Gesetz:
Das betrifft übrigens jede! Einfuhr von RSVPs = Also auch jeder trade, alle Bestellungen bei Penwish, Jetpens oder Ebay!
Ich gehe sicher davon aus, dass eine geringe Menge an RSVPs nicht mit hohen Strafen geahndet werden, aber:
reicht denke ich mal schon aus.
Das ist evtl. etwas übertrieben, macht aber durchaus Sinn und man sollte das wissen.
Dex
//Edit endJanine Hillbrandt hat geschrieben: Die Stifte aus der RSVP-Serie verstoßen gegen die europäischen Sicherheitsrichtlinien, da diese Serie keine Sicherheitskappe besitzt.
Somit darf KEIN Stift aus dieser Serie in die EU verkauft werden.
Die Tinte in diesem Stift ist völlig unbedänklich und nicht der Grund für das Einfuhrverbot.
Vielen Dank im Voraus für die Veröffentlichung.
Mit freundlichen Grüßen
Janine Hillbrandt
Marketing New Media
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http://www.pentel.de
Wie ja viele von euch wissen kann man die RSVPs in Deutschland nicht kaufen.
Die offizielle Stellungnahme von Pentel Deutschland dazu lautet:
Die Kernaussage davon ist:Die Serie RSVP ist eine für den amerikanischen Markt produzierte Serie, die den dortigen Bestimmungen entspricht. In Europa gelten andere Gesetzgebungen und durch die neuen EU-Richtlinien gibt es Produkte, die hier nur eingeschränkt bzw. gar nicht vertrieben werden können. Die RSVP-Serie gehört derzeit leider dazu. Aber wir arbeiten dran...
Das bedeutet, dass Pentel diese Stifte in der EU nicht vertreiben darf, da sie hier nicht erlaubt sind.gibt es Produkte, die hier nur eingeschränkt bzw. gar nicht vertrieben werden können. Die RSVP-Serie gehört derzeit leider dazu.
Wenn man die RSVPs also importiert handelt man illegal.
Der Zoll hat dazu ein Gesetz:
Die Kernaussage ist hier:Bei Verstößen gegen die Zollbestimmungen drohen Zuschläge sowie Bußgelder und Strafen.
Bußgeld
Steuerordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen, die nicht die Ausmaße einer Straftat haben. Sie werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.
Strafe
Straftaten sind gravierende Zuwiderhandlungen. Darunter fällt beispielsweise der Schmuggel von abgabenpflichtigen Waren (Steuerhinterziehung) sowie die Einfuhr von Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen.
Eine Steuerstraftat wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren geahndet.
Bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens können die Gegenstände, auf die sich das Verfahren bezieht, als Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
Das bedeutet, dass man jedesmal wenn man RSVPs nach Europa/Deutschland einführt ein Risiko eingeht.sowie die Einfuhr von Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen.
Das betrifft übrigens jede! Einfuhr von RSVPs = Also auch jeder trade, alle Bestellungen bei Penwish, Jetpens oder Ebay!
Ich gehe sicher davon aus, dass eine geringe Menge an RSVPs nicht mit hohen Strafen geahndet werden, aber:
als Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
reicht denke ich mal schon aus.
Das ist evtl. etwas übertrieben, macht aber durchaus Sinn und man sollte das wissen.
Dex