Das Einsetzen von Waffen zum Selbstverteidigungszweck

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Matrix-Chan
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Re: Das Einsetzen von Waffen zum Selbstverteidigungszweck

Beitrag von Matrix-Chan »

Nichts anderes als bei einem Mann, schließlich sind wir ja für Gleichberechtigung.
MC-Mod Tutorial ||<@chiino> ich dachte ewig, dass Northerneye n Trollaccount von dir ist.

S3r1o
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Re: Das Einsetzen von Waffen zum Selbstverteidigungszweck

Beitrag von S3r1o »

Nobo würde für dich ähnlihc aussehen
dazu folgende sache die wirklich so passiert ist
Eine junge Frau ( um die 20-30), sehr gute Thai-boxerin, hat einen besoffenen Mann
zu boden gestreckt, weil dieser eine alte frau angegriffen hat
da diese aber nciht hingewiesen hatte und diesen "krankenhausreif" schlug
bekam sie eine anklage und der Täter gewann diese sogar noch

daraus kamen dann auch diverse zuhörerfragen
auch die mit Boxer
vorwarnen und nur mit so vielen schlägen zu schlagen bis er zu boden gestreckt ist
erst bei einem weiteren angriff auf dich darf erneut eine aktion durchgeführt werden
(also aufstehn ds täters reicht nicht aus)
deswegen ist es besser diesen mit nur einer sehr effektiven technik komplett auser gefecht zu setzen
also etwas zu brechen wie bein/elenbogen
(selsbt mit gebrochen arm sind die schmerzen aushaltbar und "gewaltätige" greifen manchmal danach selbst noch an, bei gespliterten gelenken besteht da keine gefahr mehr)
auch wenns zu einem gericht kommt hast du vorgewarnt und nur 1 technik eingesetzt
--> verbünftig gehandelt und situation richtig eingeschätzt
und bei aussage gegen aussagen ahbt ihr nichts zu befürchten
a) wart ihr im recht und habt euch nur selbst verdeitigt
b) im falle des zweifels für den angeklagten


dann zu der technik frage
es gibt viele lehrgänge bei denen man keine kentnisse/vorraussetzung braucht
aber dennoch gut sich zu verteidigen lernt
( ich würd trotzdem denjenigen empfehlen, die angst haben angegriffen zu werden
eine kampfsportart zu machen
sei es boxen,ju jutsu oder Judo, keine is perfekt aber alle sehr effektiv)

kampfsportarten sind insgesamt auch für sich selbst sehr positiv
ich machs nciht wegen angst sondern um mich sportlich zu betätigen und spaß zu haben
mache judo und das is anders als viele glauben einer der sportarten, die die meiste körperliche ausdauer brauchen)
IRC-Chat hat geschrieben: +juSt`S3r1o: sind rl friends die net viel ps machen
+juSt`S3r1o: aber q bot hier mit holen^^
+juSt`Moerp: s3r1o trommelt alle vom ts zusammen :D
@McDudelsaeck: RL?
@McDudelsaeck: Du?
+juSt`S3r1o: ok vl^^
+juSt`Moerp: ihr kennt ihn ja scho gut

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HeZ
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Re: Das Einsetzen von Waffen zum Selbstverteidigungszweck

Beitrag von HeZ »

EDIT:
@S3r1o
Du pauschalisierst schon wieder. In deinem Beitrag nennst du oben ein Beispiel wie es vor Gericht laufen kann (genau so, wie ich es ein paar Beiträge vorher schon beschrieben habe). "Krankenhausreif"schlagen ist quasi alles. "Nur" ein blaues Auge wird zum Ausschluss einer Fraktur oder Verletzung des Auges selber immer im Krankenhaus behandelt. Also kann die Kickboxerin auch nur deine so oft genannte 1 Technik eingesetzt haben und ihm n Schlag aufs Auge verpasst haben. Wie soll bitte 1 Technik definiert sein?? Ok, dass sie nicht weiter auf ihn eingeprügelt hat als er am Boden lag, davon gehe ich jetzt mal aus.
Sie sagt: Ich habe ihn gewarnt und ihm mit 1 Technik eine aufs Auge geballert.
Er sagt: N Scheiss hat die mich gewarnt. 2-3 Mal hat sie zugehauen und jetzt hab ich ne frakturierte Orbitawand und ne Jochbeinfraktur.
Und wie geht die Sache aus?? Genauso wie du es geschrieben hast, er gewinnt.
Und was meinst du wie es ausgeht, wenn du ihn zum Invaliden durch Zersplitterung seines Ellenbogengelenkes gemacht hast?? Ich wäre mir das Sache absolut nicht so sicher wie du es bist.
Ok, wenn es keinen anderen Weg gibt, dann zersplittere ich dem Idioten auch seinen Ellenbogen bevor er mir ein Messer in die Rippen rammt, aber einfach so zu sagen: Du kannst jemandem (auch wenn er der Angreifer ist) mit Vorwarnung das Ellenbogengelenke zerstören und kommst ungestraft davon, ist einfach falsch. Das wird situationsabhänig beurteilt. Und wenn er wie ich gesagt habe ein Messer dabei hatte oder so, dann ist die Sache was anderes. Aber wenn er einfach "nur" ne Schlägerei gesucht hat... wie gesagt, ich würde es nicht drauf ankommen lassen dass der Richter/in zu deinen Gunsten entscheidet. Kann sein, MUSS aber nicht.

Da ich hier immer wieder lese, dass Leute ein Messer einsetzen wollen will ich mal was dazu sagen. Wenn jemand sich schlägern will (wenn das jemand will muss man davon ausgehen, dass er nicht der Hellste ist), dann will er eigentlich auch "nur" das. Meistens sind ja ein paar Leute dabei, seine Kumpels, eure Kumpels usw. Alleine trauen sich wirklich die wenigsten jemanden anzupöbeln. Also, er will sich mit dir hauen und du ziehst auf einmal ein Messer aus der Tasche. Verschiedene Möglichkeiten:
1. er sagt: Hey hey hey, lass den Scheiss, steck das Messer weg und du kannst abhauen.
2. er sagt: Ok, n Messer hab ich auch dabei, aber meins ist noch größer (falls er keins dabei hat wird ihm ein Kumpel vielleicht seines geben)

Möglichkeit 2 ist leider die SEHR viel wahrscheinlichere und dann habt ihr mal echt ein Problem!!!
Ich kenn auch ein paar "Gangster" aus meiner Stadt hier, die in ihrem 3er BMW im Kofferraum immer nen Baseballschläger dabei haben. Was machst du bitteschön mit deinem kleinen Messer gegen n Baseballschläger?? Richtig, gar nix.
Lasst eure scheiss Messer zu Hause, ihr müsst immer davon ausgehen dass der andere das A schon öfter gemacht hat als ihr und B besser "ausgerüstet" ist als ihr, weil er mit dem Vorsatz "Heut abend kriegt einer aufs Maul" bereits aus dem Haus gegangen ist.

okly
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Re: Das Einsetzen von Waffen zum Selbstverteidigungszweck

Beitrag von okly »

naja ich mein wenn man in Frankfurt/Sossenheim wohnt is ein messer ganz normal sag ich jez ma (ich weiß klingt krass). Aber benutzen musste ich es noch nie zum glück. Dient eh nur zum angeben von daher.

edit// wurde heute mit nem messer bedroht an der bushalte zum glück kamen andere .Ich hätt mich zwar wehren können(8 jahre kampfsport) aber es war ein großer shock.
Zuletzt geändert von okly am 29.04.08 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
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CiPReZ hat geschrieben: minwoo geht einfach ab, der kann bestimmt auch mit dem lutscher spinnen

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moustache
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Re: Das Einsetzen von Waffen zum Selbstverteidigungszweck

Beitrag von moustache »

@S3r1o
DU bist so lustig, ich wette du hattest noch niemals nen Komflikt wos Ernst wurde.
Deine Vorschläge wirken auf mich als hättest du zu viel C: Chan und Bruce Lee geschaut und analysiert.

@Okly:
Ich weiß leider genau was du meinst..wohne da nich soo weit weg und kenn Sossenheim

@den Rest:
Ihr mit euren Vorzeige-Gerichtsprozessen, DAS kann man auch nicht "pauschalisieren"...
Stolzer Besitzer einer Middlegrip-Zahnbürste.

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