Pens verkaufen private, ebay und co. : Rechtslage

Hier könnt ihr Pens traden.
Wo gibt es welche Stifte? Wo bekommt man den Stift ... her?
Wie sollten die Preise aussehen? Sammelbestellungen und vieles mehr..
Benutzeravatar
MBH
Beiträge: 704
Registriert: 15.08.06 17:19
Penspinner seit: 0- 0-2003
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Pens verkaufen private, ebay und co. : Rechtslage

Beitrag von MBH »

da mich die letzte zeit immer mehr auf das thema ansprechen und ich in "internetrecht" bei uns mit 1- abgeschlossen habe hier mal paar infos zum rechtlichen teil wenn ihr pens verkaufen wollt. besondere vorsichtig gilt da bei ebay aber dazu gleich...


grundsätzlich ich es jedem privatman erlaubt sein privaten besitz an andere zu verkaufen ohne gleich einen gewerbeschein haben zu müssen.
das ganze ändert sich dann aber sehr schnell abhängig davon was, wieviel und in welchem zustand man es verkauft.

verkauft z.b. jemand mehrere "dinge" der selben art vieleicht sogar des selben models in neuem zustand über einen kürzeren zeitraum ( das legen viele gerichte im moment sehr seltsam aus und da gehts auch schon über monate als "kurzer" zeitraum ) dann wird das vor gericht sehr schnell als gewerbliche tätigkeit angesehen und ist melde sowie gewerbescheinpflichtig!

das bedeutet das selbst die leute hier die viel gegen geld traden im grunde also verkaufen sich schon in einer grauzone befinden... glücklicherweise werden solche "kleinen fische" meist nie bis vor gericht gezerrt weil sich der aufwand nicht lohnt und ab und an mal was verkaufen auch jedem erlaub ist solange es halt nicht überhand nimmt.

ganz anders bei ebay... hier ist wirklich vorsicht extrem wichtig wenn man sich keine abmahnungen und schadensersatzforderungen einfangen will weil man es hier nicht mit dem staat sondern dubiosen anwälten zutun hat die den ganzen tag nur nach sowas suchen!

ebay selbst legt gewerbliches handel sehr streng aus
wer z.b. bei ebay

- artikel kauft um sie dann wieder zu verkaufen -> gewerblich
- artikel regelmäßig aus gewinngründen verkauft -> gewerblich

das ist nur ein auszug bei ebay gibts eine A4 seite zu dem thema

dieses "regelmäßig" ist ein großen problem... es gibt atm bereits viele urteile dazu die aber alle anders aussehen... ein gericht hat gewerbliches handel bei jemandem erkannt der in einem zeitraum von ca. 2 monaten 5 artikel der selben art im neuzustand bei ebay verkauft hat...

in einem anderen fall ging es um eine frau die ihre hörspielsammlung aufgelöst hatte... das heißt sie hatte dann einige gebrauchte in einem kürzeren zeitraum verkauft und hatte 2 wochen später eine abmahnung mit unterlassungbescheid + anwaltskosten in höhe von ca. 150 euro...

als sie damit vor gericht gezogen ist hat sich verloren... das gericht meinte sie hätte die gesamte sammlung als ein artikel verkaufen können aber nicht stück für stück da hier über einen längeren zeitraum regelmäßig die selbe art von artikel verkauft würde und das gewerbepflichtig ist.





hoffe der text ist nicht zu lang geworden und hilft hier auch einpaar leuten die sich dafür interessieren... wer weitere rechtliche fragen in diese richtung hat einfach hier posten...
Zuletzt geändert von MBH am 14.08.07 08:38, insgesamt 1-mal geändert.
SpinYAH.de der deutsche PenSpinningShop!
Folg uns auf Facebook: Facebook-SpinYAH

Benutzeravatar
croe
Beiträge: 575
Registriert: 10.03.07 10:18
Penspinner seit: 10. Sep 2006
Land: Deutschland
Wohnort: Dorfmark
Kontaktdaten:

Beitrag von croe »

Danke sehr informativ!
Ich bin ein Fuchs. Ich weiss nämlich wo der Spaten steckt.
[img]http://img299.imageshack.us/img299/7631 ... wnsoz8.gif[/img]

Benutzeravatar
Dextar
Beiträge: 1638
Registriert: 06.10.06 19:11
Penspinner seit: 6. Okt 2006
Postleitzahl: 12345
Land: Deutschland
Wohnort: Raveland

Beitrag von Dextar »

MBH hat geschrieben:ganz anders bei ebay... hier ist wirklich vorsicht extrem wichtig wenn man sich keine abmahnungen und schadensersatzforderungen einfangen will weil man es hier nicht mit dem staat sondern dubiosen anwälten zutun hat die den ganzen tag nur nach sowas suchen!
Kann ich nur bestätigen .... also /!\Vorsicht/!\ - > Vorallem an die Leute die sich PDS Comssa für 6$ das pack kaufen und die für 6 Euro den Pen! bei Ebay verkaufen....

Bei Ebay bewegt man sich genauso auf glatten Eis wenn man dort Gewinne mit privaten gebrauchten Kram erziehlt ...

Heißt z.B. (mal überspitzt): Jemand hat nen Fernseher, den hat er sich vor nem halben Jahr gekauft für 300 Euro. Nu setzt er den bei Ebay rein weil er darauf kein Bock mehr hat und 2 Käufer die ihn unbedingt haben wollen schaukeln sich auf 400 Euro hoch .... Das nächste mal verkauft er nen CD-Player mit einem ähnlichen Ergebnis = Gewinn ...

Wenn sowas regelmäßig vorkommt, hat man "Ebay" auch recht schnell am Hals ....
MBH hat geschrieben:glücklicherweise werden solche "kleinen fische" meist nie bis vor gericht gezerrt weil sich der aufwand nicht lohnt und ab und an mal was verkaufen auch jedem erlaub ist solange es halt nicht überhand nimmt.
Sehe ich genauso ... Da sich die Summen in den trades meistens um die 10 Euro bewegen. Der Aufwand den Finanzamt / Anwälte etc. treiben würden wäre ja Verwaltungstechnisch extrem viel höher ...

Dex
The music was new Black polished chrome and came over the summer Like liquid night. 1994 Rulez ...

Damit endet PS für mich... Schön wars! Hf Leutz

Benutzeravatar
scHnibb
Beiträge: 132
Registriert: 03.05.07 16:21
Land: Deutschland
Wohnort: Wilhelmshaven
Kontaktdaten:

Beitrag von scHnibb »

Ich kann das auch nur bestätigen. Bei ebay suchen viele Anwälte nach Futter.

Aus meinem Bekanntenkreis hat jemand 6 Artikel (keine Stifte) bei ebay verkauft, deren Bilder mit einem Wasserzeichen versehen waren. Das Resultat war ein Schreiben, (von 3 Anwälten unterschrieben) mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von 1080,30 Euro. Zusätzlich ein Schreiben mit einer Unterlassungserklärung, die bei Nichteinhalten mit einer Forderung von 5000 Euro geahndet wird.

Verwiesen wurde dabei auf das Impressum der Webseite auf der die Bilder "gestohlen" wurden.

Man sollte generell vorsichtig sein bei dem was man verkauft, wie man es verkauft und in welcher Menge man es verkauft.
Ihr Arzt oder Apotheker kann Ihnen dabei helfen das Penspinning aufzugeben.

Kev!n
Beiträge: 164
Registriert: 02.12.06 23:39
Land: Deutschland
Wohnort: Haseldorf

Beitrag von Kev!n »

MBH - Penwish Thread hat geschrieben: es ist halt einfach traurig das man in DE und auch EU nichts vergleichbares ( besonders nicht was die auswahl der pens angeht ) aufsetzen kann weil einem vom staat die hände gebunden sind
In wie fern sind einem vom Staat die Hände gebunden?
Noch dazu bist du jetzt ja schon dabei deinen Shop einzurichten.
Zuletzt geändert von Kev!n am 13.08.07 23:31, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Toxic
Beiträge: 2781
Registriert: 10.08.07 10:52
Penspinner seit: 10. Aug 2007
Land: Deutschland

Beitrag von Toxic »

Solang du bei ebay als Gewerbe angemeldet bist dürfte man doch eigentlich keine Probleme damit haben wenn ich das richtig verstanden habe oder?

Und das einem vom Staat die Hände gebunden sind würde mich auch nochmal interessieren. Ist ja eigentlich legitim Importgut zu verkaufen, solangs legal ist.
Albert Einstein hat geschrieben:If A equals success, then the formula is A equals X plus Y plus Z. X is work. Y is play. Z is keep your mouth shut.

Benutzeravatar
levi
Beiträge: 351
Registriert: 31.01.07 06:47
Land: Deutschland
Wohnort: Schneverdingen
Kontaktdaten:

Beitrag von levi »

Wahrscheinlich, weil es eigentlich nicht erlaubt ist RSVPs einzuführen
und zu verkaufen.
Die Tinte darin ist wohl zu giftig für europäische oder deutsche Normen... :roll:

Ist das dann ab 2008 legal @MBH?

Benutzeravatar
MBH
Beiträge: 704
Registriert: 15.08.06 17:19
Penspinner seit: 0- 0-2003
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von MBH »

zum thema privat oder gewerblich bei ebay und was die unterschiede sind...

als privat person müsst ihr keinerlei garantie für eure waren leisten (ein satz in der auktion vonwegen bin privatman leiste keinerlei garantie reicht) und vorallen kein 14 tägiges ( oder ists schon bei 30 tagen? ) rückgabe und widerufungsrecht einräumen.

Das ist gegenüber leuten die gewerblich unterwegs sind ein riesen vorteil... gewerbliche verkäufer müssen sich außerdem viel ums thema AGBs und richtige formulierungen kümmern und auf sehr sehr viele sachen aufpassen damit kein anderer mitbewerber abmahnen kann. (das ist auch der grund warum privat personen abgemahnt werden wenn sie mehrere artikel verkaufen... sie machen das geschäft des gewerblichen verkäufers kaputt und haben rechtliche wie auch steuerliche vorteile)


zu meinem shop... bis 2008 ist DerStiftMacher.de eine reine gallery und info seite zu mir selbst sowie eine referenz für meine arbeiten als anwendungsentwickler / programmierer. das heißt man wird über die seite in keiner weise etwas bestellen können. man wird sich nur alle möglichen mods mit inlays und co sonstige sachen wie penschoner etc. ansehen können.

Thema Tinte und europäische normen... das einführen der pens selbst ist nicht verboten ( darum kommt ihr damit auch beim zoll durch falls ihr mal hin müsst um steuer/zoll nach zu zahlen ) was verboten ist ist die stifte auf grund der tinte im freien markt zu verkaufen ( daher verschickt pentel die rsvps auch nicht in die EU sehr wohl aber die sunburst zumindest früher die das selbe plastik aber eine andere tinte ( hgg ) verwenden )

um genau zu sein machen sich penwish, pds, und co auch strafbar sobald die das zeug nach europa verkaufen... da es aber wohl noch nicht gemeldet wurde bzw. die inhaber viel schwerer greifbar sind als eine firma wie pentel ist da noch nichts passiert... theoretisch könnte ich später als unternehmer ne klage einreichen um ein verbot vom verkauf dieser artikel in die EU zu erreichen...

ich hab mir dann für den laden schon etwas überlegt wie ich das problem lösen bzw. umgehen kann.


das was ich momentan mache ist nen kostenloser service da ich ja nur die materialkosten+versand berechne und in eurem namen die bauteile besorge falls sie mir nicht eingeschickt werden. hier findet daher kein verkauf statt sondern nur eine kostenlose dienstleistung.


so hoffe ich hab keine frage übersehen ansonsten nochma posten
SpinYAH.de der deutsche PenSpinningShop!
Folg uns auf Facebook: Facebook-SpinYAH

Kev!n
Beiträge: 164
Registriert: 02.12.06 23:39
Land: Deutschland
Wohnort: Haseldorf

Beitrag von Kev!n »

Wenn ichs also richtig verstanden habe bezog sich dein Beitrag im Penwish-Thread ausschließlich auf den Verkauf von nicht EU-Normen folgenden Stiften ("besonders nicht was die Auswahl der Pen angeht").
Generell ist es aber absolut möglich einen Shop, wie du ihn eröffnest,
aufzumachen.

Benutzeravatar
MBH
Beiträge: 704
Registriert: 15.08.06 17:19
Penspinner seit: 0- 0-2003
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von MBH »

ja mit verkauf wäre ich halt immer vorsichtig... alleine schon mit dem begriff

ob man sachen in der EU verkaufen darf oder nicht ist eine sache ( thema normen/legalität )

die andere ist das thema gewerbeschein/steuernr... natürlich kann jeder einen shop auf machen in dem er egal was verkauft ( bin mir jetzt nicht sicher ob volljährigkeit dazu gehört könnte aber gut sein)... wichtig ist das er das dann eben als gewerbe meldet ( thema steuern ) und die sachen die er verkauft auch legal sind... mit gewerbeschein darf man in DE trotzdem keinen kifferladen auf machen...

damit kannste nen shop auf machen... nur als "shop" und damit gewerbe unterliegt man auch gleich den gesätzlichen vorschriften... rückgabe recht... garantiefälle... verpflichtung den kunden auf xyz hinzuweisen usw. usw. bis man sich da durch gearbeitet hat vergeht mal schnell 2-3 wochen die idee hatten ja schon einige hier sind dann aber am papierkram und der rechtsform gescheitert...

und falls von den sachen in richtung agb, datenspeicherung, impressum und co irgendwas nicht stimmen sollte kann man von mitbewerbern abgemahnt werden "auf grund von wettbewerblichen vorteil" weil man z.b. vergessen hat hin zu schreiben das es ein 14 tage rückgabe recht gibt... und darf dann die anwaltskosten bezahlen + unterlassungsbescheid unterschreiben...


das sind so die gründe auch für den satz "vom staat her die hände gebunden" hier in deutschland gibt es einfach unmengen dinge zu beachten bevor man sich dann "inhaber eines onlineshops" ohne angst vor dem staat oder abmahnung nennen kann


wenn ihr z.b. einen der leute die bei ebay pens verkaufen nicht leiden könnt reicht nen tipp an die wettbewerbsbehörde und derjenige bekommt schneller als ihm lieb ist nicht ganz so nette post/anruf/vorladung
SpinYAH.de der deutsche PenSpinningShop!
Folg uns auf Facebook: Facebook-SpinYAH

Benutzeravatar
Toxic
Beiträge: 2781
Registriert: 10.08.07 10:52
Penspinner seit: 10. Aug 2007
Land: Deutschland

Beitrag von Toxic »

Darf ich fragen was sich 2008 mit dem Gesetz ändert, was es dann "legaler" macht Pen´s im gewissen Sinne zu verkaufen?
Albert Einstein hat geschrieben:If A equals success, then the formula is A equals X plus Y plus Z. X is work. Y is play. Z is keep your mouth shut.

Benutzeravatar
MBH
Beiträge: 704
Registriert: 15.08.06 17:19
Penspinner seit: 0- 0-2003
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von MBH »

aso sry das verwirrt glaub ich etwas...

an der rechtslage ändert sich nichts... nur ich kann aus privaten gründen und steuern erst ab 2008 einen gewerbeschein beantragen weil es sich für mich erst ab da lohnt... den mein kindergeld fällt wohl fürs jahr 2008 weg... und sonst müsste ich dieses jahr z.b. im monat min. mein kindergeld auf dem gewerbeschein verdienen damit ich +/- 0 raus bin... lohnt sich halt für mich überhaupt nicht das ist der einziege grund sry für die verwirrung
SpinYAH.de der deutsche PenSpinningShop!
Folg uns auf Facebook: Facebook-SpinYAH

Benutzeravatar
Toxic
Beiträge: 2781
Registriert: 10.08.07 10:52
Penspinner seit: 10. Aug 2007
Land: Deutschland

Beitrag von Toxic »

Ok, ich dachte nur weil sich das zb. hier so anhörte:
Ist das dann ab 2008 legal @MBH
Müssen wir uns eben noch ein paar Monate gedulden. :lol:
Albert Einstein hat geschrieben:If A equals success, then the formula is A equals X plus Y plus Z. X is work. Y is play. Z is keep your mouth shut.

Benutzeravatar
Liggü
Beiträge: 237
Registriert: 23.09.07 10:34
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Essen

Beitrag von Liggü »

macht sich dextar nicht dann auch straflich mit seiner RSVP bestellung oder macht sich dann nur der "zwischenhändler" strafbar??
Ich klicke nicht für Imageshack Links!

Benutzeravatar
Dextar
Beiträge: 1638
Registriert: 06.10.06 19:11
Penspinner seit: 6. Okt 2006
Postleitzahl: 12345
Land: Deutschland
Wohnort: Raveland

Beitrag von Dextar »

Keiner,

da wir ja Steuern zahlen ( über die Einfuhrzölle ) und keinen Gewinn erwirtschaften wollen.

Bei einer Massenorder bestellt ja jemand zu dem Orginal Preis eine Ware privat, für den privaten gebrauch.

Der Ebayer kauft ja privat Ware die er denne mit Gewinn "gewerblich" verkauft.

Dex
The music was new Black polished chrome and came over the summer Like liquid night. 1994 Rulez ...

Damit endet PS für mich... Schön wars! Hf Leutz

Antworten