Sachen direkt beim Hersteller bestellen?

Hier könnt ihr Pens traden.
Wo gibt es welche Stifte? Wo bekommt man den Stift ... her?
Wie sollten die Preise aussehen? Sammelbestellungen und vieles mehr..
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KerlPinselTreibholz
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Re: Sachen direkt beim Hersteller bestellen?

Beitrag von KerlPinselTreibholz »

Hallo,

@Ilasor: stimmt. Solche Sachen sind alle (in DE) im HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Andere Länder haben entspr. ähnliche Gesetze. Da steht besondere Regelungen für gewerblichen Handel (oder korrekterweise 'Handel zwischen Kaufleuten', zu denen eben der Hersteller, Großhändler, Penwish, etc. gehören) drin.
Als Privatperson darf man hierzulande nur in haushaltsüblichen Mengen einkaufen (nennt sich dann 'Handel zwischen Kaufleuten und Privatleuten', dazu gibt es im HGB Extra-Paragrafen für), da ist etwa bei 3 bis 6 Stück Schluss, bei allem darüber hinaus kann der Händler (der als Einzelhandel auch zu den Kaufleuten gehört) als gewerblichen Handel ansehen und den Verkauf auch verweigern (theoretisch kann der einen dafür auch beim Amt anzeigen und die Jungs prüfen dann richtig gründlich).
Volcom hat geschrieben:Und ist es denn verboten, einen Großeinkauf zu machen?

Und die Einzelteile vormodde ich dann und dann kann ich sie vertraden, oder selbst benutzen, und traden ist doch eigentlicha auch Legal, oder?
Wenn du dafür ein Gewerbe anmeldest, brav deine Steuern zahlst, dich an alle Gesetze hältst (und das sind eine Menge) und Spinyah keine zu große Konkurrenz machst, darfst du das, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Wenn du kein Gewerbe anmeldest kannst du dafür ganz schnell in den Knast wandern (z.B. wegen Steuerhinterziehung oder unlauterem Wettbewerb).
Yi-Quang hat geschrieben:natürlich kontrolliert das keiner
Falsch, macht das Gewerbeamt.
Volcom hat geschrieben:Ich denk, so manch einer der hier schon lange dabei ist und viel tradet, hat auch schon seeehr viel Zeug verkauft und wurde nicht wegen gewerblichen Handels auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Als Privatmensch darf man auch in bestimmten Grenzen sein Zeug verkaufen, ohne gewerblich zu handeln (wer jetzt an 'Handel zwischen Privatleuten' denkt, bekommt 100 Punkte, derjenige, der weiß, wo das geregelt ist, ruft ganz laut "das steht im HGB"). bezüglich Ebay-Auktionen z.B. gibt es Urteile, dass man etwa 10-13 Sachen im Monat einstellen darf, bevor es gewerblich wird. Das heißt theoretisch auch, dass Trades über das Forum, Flohmarktverkäufe usw. auch angemeldet werde müssen, wenn mann sowas regelmäßig macht, aber wir wollen ja keine schlafende Hunde wecken. :wink: Solche Aktivitäten muss das Amt ja erstmal mitbekommen (und das tut es nur bei einigen Leuten aufm Flohmarkt, weil die dort Kontrolleure haben, oder wenn jemand das ganze meldet(tut das jemand? Nein? Brav so!)).


So, das wars soweit von mir. Ich hoffe das sind jetzt nich zu viele Infos für euch, wenn jemand Fragen hat, stellen, ich bin gelernter Kaufmann, ich weiß auf dem Gebiet einiges.

VG

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Re: Sachen direkt beim Hersteller bestellen?

Beitrag von Migi »

Wer mehr darüber erfahren will kann auch hier mal reingucken , MBH hat dort das Wesentliche genannt.

http://www.forum.penspinning.de/viewtop ... en#p354305
Migi G3

Solow!
‎‎‎‎‌‌‎‎‎‎Unsichtbarer **** hat geschrieben:Ich wurde dann immer unsichtbarer Hur‎ensohn genannt, also wenn ihr wollt könnt ihr mich auch so nennen :Dbin das gewohnt
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Re: Sachen direkt beim Hersteller bestellen?

Beitrag von Volcom »

Naja, also eigentlich wollte ich das ja nicht machen, um Spinyah konkurenz zu machen :D
Sondern eher, damit ich das Zeug halt billiger kriege.

Naja war ja auch nur ne Idee, die sowieso (zumindest von mir) nie durchgesetzt werden wird, da es schon alleine daran scheitert, dass ich minderjährig bin und da nichts bestellen darf, bzw Steuern und so weiter geht auch noch nicht über mich.



Hat mich halt mal interessiert.

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KerlPinselTreibholz
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Re: Sachen direkt beim Hersteller bestellen?

Beitrag von KerlPinselTreibholz »

@ Migi: MBH erklärt dort ziemlich gut was das ehemalige Fernabsatzgesetz, jetzt Teil des BGBs, regelt (Da stehen, z.B. so Sachen wie Impressumspflicht, Angaben zum Widerrufsbelehrung etc. drin). Es ergänzt und konkretisiert das HGB (speziell den Teil, wo es um den Handel zw. Kauf- und Privatleuten geht).
Der Handel zw. Kaufleuten steht praktisch komplett im HGB, der zur Anwendung kommen kann, wenn wir "privat" zu viele Verkäufe machen.

Es gibt Leute die sowas über Ebay versucht haben und heftigst auf den Mund gefallen sind, weil die Grenzen sind zwar etwas schwammig und teilweise auch fliessend formuliert sind, aber sind trotzdem schnell erreicht, weil es oft reicht eine zu überschreiten. So hat vor einigen Jahren jemand bei Ebay vergessen, zu sagen, dass er privat verkauft(es ging um einen DVDPlayer, der defekt beim Käufer ankam) und ein Gericht hat den Verkäufer später dazu verurteilt, einen funktionerenden Player zu liefern. Für das Gericht war es erwiesen, dass es ein gewerblicher Verkauf war, weil der Privatverkaufshinweis gefehlt hat. Der Verkäufer hatte damals übrigens nur diese eine Auktion laufen. :klug:

VG

KerlPinsel Treibholz
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